Hundesteuer: Warum Du sie zahlst
und wofür das Geld verwendet wir
Hundesteuer: Warum Du sie zahlst
Hundesteuer: Warum Du sie zahlst
Warum Du in Deutschland Hundesteuer zahlst:
Mehr als nur ein Beitrag für saubere Gehwege
Hast Du Dich auch schon einmal gefragt, warum Du für Deinen treuen Vierbeiner eigentlich Steuern an die Gemeinde abführen musst? Die Hundesteuer ist in Deutschland für viele Hundehalter eine jährliche Selbstverständlichkeit, doch die Gründe dafür sind oft weniger bekannt.
Entgegen dem weit verbreiteten Glauben, das Geld diene direkt der Beseitigung von Hundekot oder der Finanzierung von Kotbeutelspendern, steckt hinter der Abgabe eine ganz andere Logik.
Der Hauptgrund: Die regulierende Wirkung
Der vorrangige Zweck der Hundesteuer ist ein ordnungspolitischer. Das bedeutet, die Gemeinden möchten mit der Steuer die Anzahl der Hunde in ihrem Gebiet in einem gewissen Rahmen halten. Insbesondere in dicht besiedelten Gebieten soll so einer Überpopulation von Hunden entgegengewirkt werden. Aus diesem Grund ist die Steuer für einen Zweit- oder Dritthund in vielen Satzungen auch deutlich höher als für den ersten Hund.
Ein Beitrag zum allgemeinen Stadtsäckel
Die Einnahmen aus der Hundesteuer sind, anders als oft vermutet, keine zweckgebundene Abgabe. Sie fließen direkt in den allgemeinen Haushalt Deiner Stadt oder Gemeinde. Das Geld wird also nicht explizit für „Hundeangelegenheiten„ verwendet, sondern kann für die Finanzierung vielfältiger kommunaler Aufgaben herangezogen werden – von der Instandhaltung von Straßen und Spielplätzen über die Förderung von Kultureinrichtungen bis hin zur Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs. Du leistest mit Deiner Zahlung also einen solidarischen Beitrag zum Gemeinwesen.
Ein Blick in die Geschichte: Vom „Hundekorn“ zur Luxussteuer
Die Idee einer Abgabe für das Halten von Hunden ist keineswegs eine moderne Erfindung. Bereits im 15. Jahrhundert mussten Bauern ein sogenanntes „Hundekorn„ an ihre Lehnsherren entrichten. Im 19. Jahrhundert wurde die Hundesteuer dann in Preußen als Luxussteuer eingeführt. Die damalige Annahme: Wer es sich leisten kann, einen Hund nicht als reines Nutztier, sondern zum Vergnügen zu halten, der kann dafür auch eine gesonderte Abgabe entrichten. Dieser Gedanke, dass die Hundehaltung in erster Linie ein privates Vergnügen ist, schwingt bis heute in der rechtlichen Konzeption der Hundesteuer mit.
Die rechtliche Grundlage: Eine kommunale Angelegenheit
Die Erhebung der Hundesteuer ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt, sondern liegt in der Hoheit der Städte und Gemeinden. Diese legen in ihren kommunalen Satzungen die genaue Höhe der Steuer sowie mögliche Ermäßigungen oder Befreiungen fest.
Gut zu wissen: Es gibt Ausnahmen von der Steuerpflicht. So sind beispielsweise Blindenführhunde, Diensthunde von Polizei oder Zoll sowie Hunde, die dem Schutz und der Hilfe von Behinderten dienen, in der Regel von der Hundesteuer befreit. Auch für Hunde aus dem Tierschutz sehen einige Gemeinden Vergünstigungen vor. Ein Blick in die Hundesteuersatzung Deiner Gemeinde oder ein Anruf beim zuständigen Amt verschafft Dir hier Klarheit.
Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass die Hundesteuer in erster Linie ein Steuerungsinstrument ist und gleichzeitig einen Beitrag zur Finanzierung der vielfältigen Aufgaben Deiner Gemeinde leistet. Auch wenn der direkte Zusammenhang zu sauberen Parkanlagen nicht gegeben ist, so trägst Du als Hundehalter doch zum Funktionieren des Gemeinwesens bei.
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Unsere Gründungsgeschichte basiert auf einer langjährigen Erfahrung von mehr als einem Viertel Jahrhundert in der Versicherungsbranche und der
Liebe zu Haustieren. Es ist unser Ziel, nicht nur Schutz und Sicherheit für Haustiere zu gewährleisten, sondern auch ein Umfeld des Vertrauens und der Gelassenheit für unsere Kundinnen und Kunden zu schaffen, vergleichbar mit der beruhigenden Wirkung der Wellen des Pazifischen Ozeans an den Stränden Hawaiis.
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