Wichtige Änderungen für Hundehalter 2025:

Das musst du wissen!

Wichtige Änderungen für Hundehalter 2025:

Das musst du wissen!

Einheitliche Hundesteuer

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Ab 2025 wird die Hundesteuer in Deutschland einheitlich geregelt. Das bedeutet, dass es künftig bundesweit eine Grundsteuer für Hunde geben wird, die als Basiswert festgelegt ist. Bisher haben Kommunen und Städte ihre eigenen Steuerbeträge festgelegt, was zu großen Unterschieden geführt hat. Künftig soll das fairer und transparenter gestaltet werden.

Wie hoch wird die neue Hundesteuer?

Der Grundbetrag für die Hundesteuer wird ab 2025 voraussichtlich zwischen 90 und 120 Euro pro Jahr für den ersten Hund liegen. Bei jedem weiteren Hund kann sich die Steuer erhöhen – hier können Kommunen individuelle Zuschläge festlegen. Besonders für als „gefährlich“ eingestufte Rassen kann es zu höheren Steuern kommen.

Ermäßigungen und Befreiungen

Die Reform bringt auch Vorteile für bestimmte Gruppen:
✅ Ermäßigte Steuer für Assistenzhunde (z. B. Blindenführhunde, Signalhunde)
✅ Rabatte für Hunde aus dem Tierheim – Wer einen Hund adoptiert, kann für die ersten Jahre eine Steuerbefreiung oder Ermäßigung erhalten
✅ Ermäßigung für Halter mit wenig Einkommen – Sozialhilfeempfänger oder Menschen mit geringem Einkommen können eine Reduzierung beantragen

Warum wird die Hundesteuer geändert?

Die Reform soll mehr Gerechtigkeit und Klarheit schaffen. Während manche Städte bislang nur 50 Euro im Jahr verlangt haben, mussten Hundehalter in anderen Regionen über 200 Euro zahlen. Zudem dient die Steuer als Lenkungsinstrument, um die Zahl der Hunde pro Haushalt zu regulieren und sicherzustellen, dass sich jeder die Hundehaltung leisten kann.

Außerdem soll mit einem Teil der Hundesteuereinnahmen künftig mehr Geld in Tierschutzprojekte und den Ausbau hundefreundlicher Infrastruktur fließen – zum Beispiel für Freilaufflächen oder Hundetoiletten in Parks.

Wichtig:

Ab 2025 bist du verpflichtet, deinen Hund spätestens vier Wochen nach der Anschaffung steuerlich anzumelden. Versäumst du dies, drohen Bußgelder!

Registrierungspflicht und Hundepass

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Ab 2025 wird es für alle Hundehalter in Deutschland verpflichtend, ihren Hund in einem zentralen Register anzumelden. Diese Maßnahme soll helfen, illegale Hundehaltung zu bekämpfen, die Steuererhebung zu vereinfachen und den Tierschutz zu verbessern. Gleichzeitig wird für jeden registrierten Hund ein offizieller Hundepass eingeführt, der als eine Art „Personalausweis“ für deinen Vierbeiner dient.

Was steht im Hundepass?

Der neue Hundepass enthält alle wichtigen Informationen über deinen Hund, darunter:

📌 Name und Geburtsdatum des Hundes
📌 Rasse und besondere Merkmale
📌 Mikrochip-Nummer (wird mit dem zentralen Register verknüpft)
📌 Impfstatus (z. B. Tollwut, Staupe, Leptospirose)
📌 Gesundheitsdaten (Vorerkrankungen, Allergien)
📌 Besitzerinformationen (Name, Adresse, Telefonnummer)

Zusätzlich wird der Hundepass digital erfasst, sodass Tierärzte, Behörden und Tierschutzorganisationen im Ernstfall schnell auf die Daten zugreifen können.

Warum wird der Hundepass eingeführt?

🐶 Mehr Sicherheit: Verlorene oder gestohlene Hunde können durch die zentrale Registrierung schneller ihrem Besitzer zugeordnet werden.
🐶 Bessere Kontrolle: Behörden haben einen besseren Überblick über registrierte Hunde und können Missstände leichter erkennen.
🐶 Gesundheitsschutz: Durch die erfassten Impfungen wird sichergestellt, dass dein Hund keinen gefährlichen Krankheiten ausgesetzt ist.
🐶 Erleichterung auf Reisen: Ähnlich wie der EU-Heimtierausweis wird der Hundepass beim Reisen innerhalb Deutschlands oder ins Ausland als offizielles Dokument anerkannt.

Wie und wo kannst du deinen Hund registrieren?

Jeder Hundehalter muss seinen Vierbeiner bis spätestens 31. März 2025 in das neue Register eintragen. Die Anmeldung erfolgt über:

🔹 Das Online-Portal der Bundesregierung (wird noch bekannt gegeben)
🔹 Die örtlichen Behörden (Ordnungsamt oder Bürgerbüro)
🔹 Tierärzte (sie können die Registrierung direkt bei der ersten Untersuchung vornehmen)

Wichtig:

Hunde, die nach dem 1. Januar 2025 angeschafft werden, müssen innerhalb von vier Wochen registriert werden! Wer sich nicht an diese Vorgabe hält, muss mit Bußgeldern von bis zu 500 Euro rechnen.

Was passiert mit alten Registrierungssystemen?

Falls dein Hund bereits in einem privaten Haustierregister wie TASSO oder Findefix eingetragen ist, musst du ihn zusätzlich im neuen offiziellen Register anmelden. Die alten Systeme bleiben bestehen, sind aber nicht rechtsverbindlich für die neue Pflicht.

Tipp:

Falls dein Hund noch keinen Mikrochip hat, solltest du ihn so schnell wie möglich bei einem Tierarzt chippen lassen. Die Registrierungspflicht gilt nämlich nur für gechipte Hunde, da die Identifikation sonst nicht eindeutig möglich ist!

Verbot von Qualzuchten

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Ab 2025 tritt in Deutschland ein striktes Verbot von Qualzuchten in Kraft. Damit wird es illegal, Hunde zu züchten, deren körperliche Merkmale zu Leiden, Schmerzen oder schweren gesundheitlichen Einschränkungen führen. Die Regelung betrifft vor allem Rassen mit extremen Körpermerkmalen, die in den letzten Jahren durch Überzüchtung immer häufiger geworden sind. Ziel des Verbots ist es, die Gesundheit und das Wohlbefinden der Hunde an erste Stelle zu setzen und das Leid dieser Tiere nachhaltig zu beenden.

Welche Hunde betrifft das Qualzucht-Verbot?

Das Verbot betrifft vor allem Hunderassen, die durch gezielte Züchtung gesundheitliche Probleme entwickeln. Dazu gehören unter anderem:

🐶 Kurzköpfige (brachyzephale) Rassen – Dazu zählen Möpse, Französische und Englische Bulldoggen, Boston Terrier oder Pekinesen. Diese Hunde leiden häufig unter Atemnot, Augenproblemen und Hitzestress, weil ihre Nasenlöcher zu eng und ihre Schnauzen zu kurz sind.
🐶 Extreme Körperproportionen – Dazu gehören Dackel mit stark verlängerten Wirbelsäulen oder Deutsche Schäferhunde mit übermäßig abfallender Rückenlinie. Diese Merkmale führen oft zu schweren Gelenk- und Wirbelsäulenerkrankungen.
🐶 Übermäßige Faltenbildung – Rassen wie der Shar-Pei oder die Englische Bulldogge haben so viele Hautfalten, dass sich darunter oft schmerzhafte Entzündungen, Pilzinfektionen oder Augenprobleme entwickeln.
🐶 Hunde mit genetisch bedingtem Zwergenwuchs oder Riesenwuchs – Betroffen sind z. B. Chihuahuas oder Bernhardiner, die durch ihre extreme Größe oder Kleinwüchsigkeit gesundheitliche Einschränkungen haben.
🐶 Nackthunde ohne Fell und mit fehlenden Zähnen – Beispielsweise der Chinese Crested Dog oder der Peruanische Nackthund, bei denen oft schwere Zahnprobleme und Hautkrankheiten auftreten.

Diese Liste ist nicht abschließend – das Verbot gilt für alle Hunde, bei denen durch Zuchtziele bewusst körperliche Deformationen in Kauf genommen werden, die ihre Lebensqualität erheblich einschränken.

Welche Maßnahmen werden gegen Qualzuchten ergriffen?

🔴 Zuchtverbot – Hunde, die unter Qualzucht-Merkmalen leiden, dürfen ab 2025 nicht mehr gezielt weitergezüchtet werden. Verstöße können mit hohen Geldstrafen oder Zuchtverboten geahndet werden.
🔴 Import- und Verkaufsverbot – Auch der Handel mit solchen Hunden wird eingeschränkt. Wer Hunde aus dem Ausland importiert, die nachweislich unter Qualzucht-Merkmalen leiden, muss mit Bußgeldern oder Beschlagnahmungen rechnen.
🔴 Verbot von Ausstellungen und Werbung – Hunde mit gesundheitsschädlichen Merkmalen dürfen nicht mehr auf Hundeausstellungen präsentiert oder als Werbemaskottchen genutzt werden. Das soll verhindern, dass diese Tiere als „süß“ oder „besonders“ vermarktet werden.
🔴 Erhöhte Kontrollen durch Veterinärämter – Hundezüchter müssen nachweisen, dass ihre Tiere keine schmerzhaften oder gesundheitsschädlichen Merkmale besitzen. Ansonsten droht ihnen der Entzug der Zuchtgenehmigung.

Was bedeutet das für Hundebesitzer?

Falls du bereits einen Hund hast, der unter eine dieser Kategorien fällt, gibt es keine Verpflichtung, dein Tier abzugeben oder umzusiedeln. Allerdings gibt es neue Vorschriften für die Haltung und Pflege:

🐾 Regelmäßige tierärztliche Untersuchungen: Falls dein Hund unter Atemproblemen oder Gelenkbeschwerden leidet, bist du verpflichtet, regelmäßige Gesundheitschecks nachzuweisen.
🐾 Verbot der gezielten Vermehrung: Privatpersonen dürfen solche Hunde nicht weiterzüchten oder bewusst verpaaren.
🐾 Tierfreundliche Maßnahmen für bereits betroffene Hunde: Falls dein Hund unter starken gesundheitlichen Einschränkungen leidet, können Veterinärbehörden empfehlen, operative Eingriffe vornehmen zu lassen – z. B. eine Nasenoperation für kurzköpfige Hunde, um ihnen das Atmen zu erleichtern.

Wichtig:

Falls du einen Hund mit Qualzucht-Merkmalen aus einem Tierheim oder einer Rettungsorganisation adoptieren möchtest, ist dies weiterhin möglich – jedoch mit der Auflage, dass er nicht weiter vermehrt werden darf.

Was sind die Vorteile des neuen Gesetzes?

Das Verbot von Qualzuchten bringt viele Vorteile für die Gesundheit und das Wohlergehen der Hunde mit sich:

✅ Gesündere Hunde mit höherer Lebenserwartung – Ohne Atemprobleme, Gelenkerkrankungen oder genetische Defekte haben Hunde eine bessere Lebensqualität.
✅ Weniger Tierarztkosten für Halter – Viele Qualzuchthunde benötigen teure Operationen und Behandlungen – diese Kosten entfallen langfristig.
✅ Keine Förderung von leidvollen Zuchtpraktiken – Züchter müssen sich künftig auf gesundheitsbewusste Zuchtstandards konzentrieren und dürfen keine „Extremmerkmale“ mehr fördern.
✅ Sensibilisierung der Öffentlichkeit – Viele Menschen wissen nicht, dass bestimmte Hunderassen unter massiven Gesundheitsproblemen leiden. Durch das Gesetz werden mehr Menschen aufgeklärt und können sich bewusster für eine gesunde Hunderasse entscheiden.

Strengere Vorschriften für die Hundehaltung

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Ab 2025 gelten in Deutschland strengere Vorschriften für die Hundehaltung. Die neuen Regelungen sollen sicherstellen, dass Hunde artgerecht gehalten werden, ihre Gesundheit geschützt bleibt und das Zusammenleben von Mensch und Tier harmonischer wird. Dabei spielen sowohl die Haltung im eigenen Zuhause als auch die Regeln im öffentlichen Raum eine wichtige Rolle.

Nachweis über artgerechte Haltung erforderlich

Wer ab 2025 einen Hund anschaffen möchte, muss nachweisen, dass die Haltung den gesetzlichen Anforderungen entspricht. Das bedeutet konkret:

Ausreichend Wohnraum: In kleinen Wohnungen oder Mehrfamilienhäusern könnte es schwieriger werden, eine Haltegenehmigung zu bekommen – vor allem für große oder bewegungsfreudige Hunde.
Mindeststandards für Außenhaltung: Wer seinen Hund im Garten oder Zwinger hält, muss sicherstellen, dass dieser ausreichend Platz, Witterungsschutz und Beschäftigungsmöglichkeiten hat.
Täglicher Auslauf: Es wird kontrolliert, ob dein Hund genügend Bewegung bekommt. Bei Zwingerhaltung oder längeren Zeiten in der Wohnung sind regelmäßige Spaziergänge Pflicht.

Regelmäßige Gesundheitschecks und Impfpflicht

Die Regierung verschärft die Vorschriften zur Gesundheitsvorsorge. Ab 2025 ist jeder Hundehalter verpflichtet, seinen Hund regelmäßig tierärztlich untersuchen zu lassen. Dazu gehören:

🐾 Jährliche Gesundheitschecks: Der Tierarzt muss bestätigen, dass dein Hund gesund ist und artgerecht gehalten wird.
💉 Pflichtimpfungen: Tollwut, Staupe, Parvovirose und Leptospirose sind nun gesetzlich vorgeschrieben. Fehlende Impfungen können mit Bußgeldern geahndet werden.
⚕️ Schutz vor Parasiten: Bestimmte Parasitenbehandlungen, z. B. gegen Zecken oder Würmer, müssen regelmäßig nachgewiesen werden.

Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz deines Hundes, sondern sollen auch die Verbreitung von Krankheiten verhindern, die auf Menschen oder andere Tiere übertragbar sind.

Strengere Regeln für gefährliche Hunde und Leinenpflicht

Die Haltung sogenannter „Listenhunde“ wird weiter verschärft. Falls dein Hund zu einer als potenziell gefährlich eingestuften Rasse gehört, musst du ab 2025:

📝 Einen Sachkundenachweis erbringen, der bestätigt, dass du mit deinem Hund sicher umgehen kannst.
📌 Ein Führungszeugnis vorlegen, um zu beweisen, dass du für die Haltung geeignet bist.
📍 Leinen- und Maulkorbpflicht in bestimmten öffentlichen Bereichen einhalten.

Doch nicht nur Halter von Listenhunden müssen sich an neue Vorschriften halten:

🐶 Leinenpflicht in Mehrfamilienhäusern ausgeweitet: Treppenhäuser, Innenhöfe und Gemeinschaftsflächen dürfen Hunde nur noch angeleint betreten.
🌳 Ausweitung der Leinenpflicht in Parks: Einige Städte planen, Hunde in bestimmten Grünanlagen nur noch auf ausgewiesenen Flächen ohne Leine laufen zu lassen.
🚸 Strenge Regeln in der Nähe von Schulen und Spielplätzen: In einem 10-Meter-Radius um Spielplätze oder Schulhöfe gilt künftig generelle Leinenpflicht.

Verhaltenstraining für auffällige Hunde wird Pflicht

Falls dein Hund in der Vergangenheit aggressives Verhalten gezeigt hat oder als schwer kontrollierbar gilt, musst du ihn bei einem Verhaltenstest oder Training anmelden. Diese Pflicht tritt ein, wenn dein Hund:

⚠️ Menschen oder andere Hunde angegriffen hat.
⚠️ Mehrfach durch aggressives Verhalten aufgefallen ist.
⚠️ Bereits von Behörden als potenziell gefährlich eingestuft wurde.

Das Training kann von zertifizierten Hundetrainern oder Hundeschulen durchgeführt werden und soll dazu beitragen, das Verhalten des Hundes zu verbessern und Beißvorfälle zu vermeiden.

Halterhaftung: Strengere Strafen bei Verstößen

Ab 2025 gibt es höhere Strafen für Verstöße gegen die neuen Vorschriften:

❌ Nicht registrierter Hund: Bis zu 500 Euro Bußgeld.
❌ Fehlende Impfungen oder Gesundheitschecks: Bis zu 1.000 Euro Strafe.
❌ Leinenpflicht missachtet: Je nach Bundesland zwischen 50 und 250 Euro Bußgeld.
❌ Beißvorfall ohne Maulkorb: Bis zu 5.000 Euro Strafe und eventuell Entzug des Hundes.

👉 Wichtig: Alle neuen Regelungen dienen dem Schutz von Hunden, Haltern und der Gesellschaft. Wer sich an die Vorschriften hält, muss sich keine Sorgen machen – die Änderungen sollen die Hundehaltung fairer und sicherer gestalten.

Fazit: Mehr Verantwortung für Hundehalter

Die neuen Vorschriften erfordern, dass sich jeder Hundehalter bewusst mit den Bedürfnissen seines Hundes auseinandersetzt. Ein Hund ist kein Spielzeug, sondern ein Lebewesen mit Anforderungen an Platz, Bewegung, Sozialisation und Gesundheit. Wer seinen Hund gut behandelt und sich an die neuen Regeln hält, wird jedoch auch weiterhin ohne Probleme mit seinem Vierbeiner zusammenleben können.

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Leinenzwang in Mehrfamilienhäusern

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Ab 2025 gelten bundesweit einheitliche Vorschriften für den Leinenzwang in Mehrfamilienhäusern und Wohnanlagen. Das Ziel dieser neuen Regelung ist es, Konflikte zwischen Mietern, Nachbarn und Hundebesitzern zu reduzieren, die Sicherheit zu erhöhen und hygienische Probleme in Gemeinschaftsbereichen zu vermeiden.

Wo gilt die Leinenpflicht?

Die neue Verordnung schreibt vor, dass Hunde in folgenden Bereichen eines Mehrfamilienhauses an der Leine geführt werden müssen:

🏢 Treppenhäuser, Flure und Gemeinschaftsräume – Das betrifft alle Bereiche innerhalb des Gebäudes, durch die mehrere Parteien gehen müssen.
🌳 Innenhöfe und Gemeinschaftsgärten – Auch in offenen Bereichen des Wohnkomplexes ist die Leine Pflicht, um Störungen und Unfälle zu vermeiden.
🚪 Eingangsbereiche, Tiefgaragen und Fahrstühle – Hier kann es schnell zu unerwarteten Begegnungen mit Nachbarn kommen, deshalb gilt hier eine besonders strenge Regelung.
👧 Spielplätze und Grünflächen innerhalb der Wohnanlage – Hunde dürfen sich hier nur an der Leine aufhalten, um Kinder und andere Bewohner nicht zu gefährden.

Für Privatwohnungen und private Gärten gilt die Regelung nicht, es sei denn, ein Vermieter oder die Hausverwaltung legt individuelle Vorschriften fest.

Welche Hunde sind besonders betroffen?

Während die Regelung grundsätzlich für alle Hunderassen gilt, gibt es für bestimmte Hunde strengere Vorschriften:

🐶 Große oder kräftige Hunde (über 40 cm Schulterhöhe oder über 20 kg Gewicht) müssen in Mehrfamilienhäusern an einer maximal 1,5 Meter langen Leine geführt werden.
🐶 Listenhunde (sogenannte Kampfhunderassen) müssen nicht nur an der Leine, sondern in manchen Wohnanlagen auch mit einem Maulkorb gesichert sein.
🐶 Unruhige oder aggressive Hunde, die in der Vergangenheit auffällig geworden sind, könnten von der Hausverwaltung oder dem Ordnungsamt mit einer erweiterten Leinenpflicht belegt werden.

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Hältst du dich nicht an die neuen Vorschriften, kann das Ordnungsamt oder die Hausverwaltung Bußgelder verhängen:

❌ Hund ohne Leine im Treppenhaus oder Innenhof: Bis zu 250 Euro Strafe.
❌ Wiederholte Verstöße: Bis zu 500 Euro und Verwarnung durch die Hausverwaltung.
❌ Leinenpflicht für Listenhunde nicht eingehalten: Bis zu 1.000 Euro Strafe und mögliche Auflagen durch das Ordnungsamt.

In Mietwohnungen kann ein Verstoß sogar eine Abmahnung vom Vermieter nach sich ziehen. Wer wiederholt gegen die Regeln verstößt oder für Beschwerden sorgt, riskiert schlimmstenfalls eine Kündigung des Mietvertrags!

Warum wird der Leinenzwang verschärft?

Diese Maßnahme wurde eingeführt, um folgende Probleme zu lösen:

📌 Sicherheit für Kinder und ältere Bewohner: Viele Menschen haben Angst vor Hunden, und unangeleinte Hunde in engen Hausfluren oder Fahrstühlen können schnell zu unschönen Zwischenfällen führen.
📌 Verhinderung von Unfällen: Nicht jeder Hund ist perfekt erzogen – plötzliche Sprünge oder Bellen können dazu führen, dass jemand stürzt oder sich erschreckt.
📌 Mehr Rücksicht auf Nicht-Hundehalter: In einem Wohnkomplex leben viele Menschen mit unterschiedlichen Bedürfnissen. Die Regelung stellt sicher, dass sich jeder sicher und wohl fühlt.
📌 Bessere Hygiene: Hundehaare und Urinflecken in Innenhöfen oder Gemeinschaftsbereichen sind ein häufiges Problem – durch die Leinenpflicht wird die Kontrolle verbessert.

Gibt es Ausnahmen von der Leinenpflicht?

Ja, in einigen Fällen kann eine Befreiung von der Leinenpflicht beantragt werden:

🔹 Für Blindenführhunde und Assistenzhunde – Diese dürfen sich in Gebäuden frei bewegen, solange sie ein entsprechendes Kennzeichen (z. B. Assistenzhund-Weste) tragen.
🔹 Für sehr kleine Hunde (unter 5 kg) – In manchen Wohnanlagen kann die Regelung für kleine Hunderassen gelockert werden, solange keine Beschwerden eingehen.
🔹 Falls alle Bewohner zustimmen – In Eigentümergemeinschaften oder kleinen Mietshäusern kann per Hausordnung festgelegt werden, dass die Leinenpflicht nicht gilt.

Tipp:

Falls dein Hund noch keinen Mikrochip hat, solltest du ihn so schnell wie möglich bei einem Tierarzt chippen lassen. Die Registrierungspflicht gilt nämlich nur für gechipte Hunde, da die Identifikation sonst nicht eindeutig möglich ist!

Fazit: Mehr Rücksicht im Wohnalltag

Die neuen Regeln zum Leinenzwang in Mehrfamilienhäusern mögen für einige Hundebesitzer lästig erscheinen, haben aber einen wichtigen Zweck: Sie sorgen für ein friedliches Miteinander, mehr Sicherheit und weniger Streit zwischen Nachbarn. Wer sich an die Vorschriften hält und seinen Hund rücksichtsvoll führt, wird kaum Probleme bekommen – und sich selbst Ärger ersparen.

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